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Finanzen / Controlling

Schwarzgeld

Jeder Steuerpflichtige ist zur richtigen und vollständigen Angabe seiner Einkünfte verpflichtet. Schwarzgeld sind alle die Werte, die er anzugeben ergisst; dazu zählen auch das Tafelgeschäft sowie Konten und Depots im Ausland. Kommt die Steuerbehörde dem Anleger jedoch auf die Schliche, hat dieser mit empfindlichen Strafen bzw. Geldbußen zu rechnen. Außerdem sind hinterzogene Steuern nebst Hinterziehungszinsen in Höhe von 6 % pro Jahr nachzuentrichten. In vielen Fällen hilft eine rechtzeitig abgegebene Selbstanzeige, die man jedoch nur nach Absprache mit einem Steuerberater und/oder Rechtsanwalt stellen sollte.

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