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Finanzen / Controlling

Schwerbehinderte

Schwerbehinderte genießen besonderen rechtlichen Schutz, der hinsichtlich des Arbeitsrechts im Schwerbehindertengesetz geregelt ist. So ergeben sich Besonderheiten für Schwerbehinderte insbesondere im Hinblick auf den Kündigungsschutz und auf den Urlaubsanspruch. Der Arbeitgeber darf nach der Schwerbehinderteneigenschaft des Arbeitnehmers fragen. Unter Umständen hat der Schwerbehinderte auch eine Offenbarungspflicht. Steuerrechtlich genießen Schwerbehinderte Vorteile. Zu den gesetzlichen Krankenversicherungen haben sie ein besonderes Beitrittsrecht.

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