Inhalte

Umfrage

Investieren Sie in einen eigenen Onlineshop?
Ich habe bereits einen
Nein, ist bei mir nicht sinnvoll
Ich denke darüber nach

Glossare

Glossarsuche

RSS-Feeds

Management / Unternehmensführung

Selbstkontrahieren

Selbstkontrahieren ist die Bezeichnung für ein Insichgeschäft (§ 181 BGB). Bei einem solchen Geschäft wird auf beiden Vertragsseiten ein und dieselbe Person tätig. Entweder schließt eine Person als Vertreter einer anderen in eigenem Namen mit sich selbst oder in Vertretung eines Dritten (Mehrvertretung) einen Vertrag.

« zurück

Services und Angebote

Anzeige

Banner