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Sonderkündigungsschutz
Einige Arbeitnehmer genießen neben dem allgemeinen Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz einen Sonderkündigungsschutz. Dazu gehören Schwerbehinderte, werdende bzw. junge Mütter und, mit Einschränkungen, Elternteile, die sich im Erziehungsurlaub befinden sowie Betriebsräte bzw. Jugendvertreter. Außerdem ist das Arbeitsverhältnis eines Arbeitnehmers während der Zeit des Grundwehrdienstes und während einer Wehrübung grundsätzlich nicht kündbar. Ein Ausbildungsverhältnis kann nach Ablauf der Probezeit nur noch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden.
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