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Speditionsvertrag
Das typische Speditionsgeschäft sieht folgendermaßen aus: Der Versender beauftragt einen Spediteur mit der Beförderung einer Sache an den Ort des vorgesehenen Empfängers. Der Spediteur beauftragt seinerseits einen so genannten Frachtführer mit der Versendung des Guts und schließt mit ihm darüber einen Frachtvertrag ab. Der Speditionsvertrag ist grundsätzlich ein Werkvertrag, der die Versendung von Frachtgut im Auftrag des Versenders zum Gegenstand hat. Nur in seltenen Fällen handelt es sich bei einem Speditionsvertrag um einen Dienstvertrag. Grundlage für nahezu alle Speditionsverträge sind die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp).
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