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Spekulationsgeschäfte /Private Veräußerungsgeschäf
Werden private Gegenstände verkauft, muss der Gewinn grundsätzlich nicht versteuert werden. Eine Ausnahme stellen u. a. die so genannten Spekulationsgeschäfte, private Veräußerungsgeschäfte dar. Dabei handelt es sich nicht nur um solche Geschäfte, die in der Absicht getätigt werden, durch eine besonders günstige Marktentwicklung einen hohen Gewinn beim Verkauf zu erhalten.
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