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Finanzen / Controlling

Spenden

Spenden sind Ausgaben zur Förderung mildtätiger, kirchlicher, religiöser, wissenschaftlicher und der als besonders förderungswürdig anerkannten gemeinnützigen Zwecke und Mitgliedsbeiträge an politische Parteien. Sie sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich als Sonderausgaben abziehbar. Neben Geld- sind hier auch Sachspenden denkbar. Die als besonders förderungswürdig anerkannten Zwecke sind in der Anlage 7 zu den Einkommensteuer-Richtlinien abschließend aufgezählt. Sind die Ausgaben betrieblich oder beruflich veranlasst, sind sie als Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten abziehbar. Um den abzugsfähigen Betrag festzustellen, ist der Wert der Spende zu ermitteln. Für die Sachspenden wird der gemeine Wert, d. h. der Einzelveräußerungspreis, zugrunde gelegt.

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