Inhalte

Umfrage

Investieren Sie in einen eigenen Onlineshop?
Ich habe bereits einen
Nein, ist bei mir nicht sinnvoll
Ich denke darüber nach

Glossare

Glossarsuche

RSS-Feeds

Finanzen / Controlling

Steuerfreie Einnahmen

Einnahmen, die nicht zu den im Einkommensteuergesetz aufgezählten Einkunftsarten gehören, unterliegen nicht der Einkommensteuer. Außerdem gibt es Einnahmen, die vom Gesetzgeber ausdrücklich für steuerfrei erklärt wurden. Ausgaben, die im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen anfallen, können weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten abgesetzt werden.

« zurück

Services und Angebote

Anzeige

Banner