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Steuerfreie Einnahmen
Einnahmen, die nicht zu den im Einkommensteuergesetz aufgezählten Einkunftsarten gehören, unterliegen nicht der Einkommensteuer. Außerdem gibt es Einnahmen, die vom Gesetzgeber ausdrücklich für steuerfrei erklärt wurden. Ausgaben, die im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen anfallen, können weder als Betriebsausgaben noch als Werbungskosten abgesetzt werden.
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