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Steuerhinterziehung
Wer bei der Finanzbehörde falsche oder unvollständige Angaben macht, steuererhebliche Tatsachen unterdrückt oder pflichtwidrig Steuerzeichen unterlässt, macht sich der Steuerhinterziehung schuldig und somit strafbar. Da die Steuergesetze kompliziert und für den Laien oftmals unverständlich sind, fällt den Finanzämtern der Nachweis der bewussten und gewollten, also vorsätzlichen Steuerhinterziehung meist schwer.
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