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Steuerklassen
Die Lohnsteuerklassen sollen allein die Durchführung des Lohnsteuerabzugs erleichtern. Für die Einkommensteuerveranlagung haben sie keine Bedeutung. In diesen Steuerklassen sind die Grundfreibeträge, ein Haushaltsfreibetrag, der Arbeitnehmerpauschbetrag von 2 000 DM, ein Pauschbetrag für Sonderausgaben, sofern sie keine Vorsorgeaufwendungen sind (108 bzw. 216 DM), und die Vorsorgepauschale bereits eingearbeitet. Damit können die persönlichen, steuerlich relevanten Merkmale des Arbeitnehmers ohne besondere Berechnungsvorgänge schon beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber berücksichtigt werden. Die Steuerklasse ist auf der Lohnsteuerkarte jedes Arbeitnehmers vermerkt. Hierbei werden die Verhältnisse des Steuerzahlers zu Beginn des Kalenderjahres zugrunde gelegt. Eheleute können zwischen zwei Steuerklassenkombinationen wählen.
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