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Steuerschätzung
Das Finanzamt nimmt eine Steuerschätzung nur dann vor, wenn es die Besteuerungsgrundlagen nicht ermitteln oder berechnen kann. Das ist der Fall, wenn entweder die Bücher oder Aufzeichnungen, die geschäftlich geführt werden müssen, nicht vorhanden oder untauglich sind oder wenn Anlass besteht, ihre sachliche Richtigkeit zu bezweifeln. Für die Steuerschätzung kommt in erster Linie die Rohgewinnschätzung in Betracht, in zweiter Linie die Reingewinnschätzung.
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