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Stiftung

Die Stiftung ist eine Einrichtung, die einen von ihrem Gründer verfolgten Zweck mit Hilfe eines eigens dafür bestimmten Vermögens auf Dauer fördern soll. Im Gegensatz zu anderen juristischen Personen ist sie kein Personenzusammenschluss; sie hat keine Mitglieder. Sie kann durch ihren Vorstand Rechtsgeschäfte vornehmen. Man unterscheidet Stiftungen des öffentlichen Rechts von solchen des Privatrechts.

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