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Finanzen / Controlling

Stille Gesellschaft

Das wesentliche Ziel für die Gründung einer stillen Gesellschaft besteht in der Gewinnerzielung im Rahmen eines Geschäfts oder einer Beteiligung. Das Hauptmotiv für ihre Gründung muss darin gesehen werden, dass sie legal geheimgehalten werden kann. Der stille Gesellschafter tritt nach außen nicht in Erscheinung, und er haftet auch nicht für die Verbindlichkeiten des tätigen Teilhabers. Um Mitarbeiter und nahe Angehörige am Erfolg eines Unternehmens zu beteiligen, ist die stille Gesellschaft deshalb gut geeignet.

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