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Studenten
Werden Studenten nicht im Rahmen eines Praktikums, sondern gegen Entgelt zu Verdienstzwecken in einem Unternehmen beschäftigt, fällt dieses Arbeitsverhältnis unter die allgemeinen arbeitsrechtlichen Bestimmungen. In der Regel wird es befristet eingegangen und endet dementsprechend mit dem Auslaufen des Vertrags. Studenten sind kranken-, pflege- und versicherungsfrei in der Arbeitsförderung, müssen aber seit dem 1. Oktober 1996 grundsätzlich Beiträge zur Rentenversicherung zahlen. Allerdings ist zu beachten, dass die Zeit des Studenten im Wesentlichen vom Studium beansprucht werden muss, um Versicherungsfreiheit zu erlangen. Der Arbeitslohn von Studenten unterliegt der Lohnsteuer.
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