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Studienreisen, Sprachreisen
Aufwendungen für Studien- und Sprachreisen sind nur dann Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben, wenn sie nicht zu den nicht abziehbaren Kosten der privaten Lebensführung gehören. Das bedeutet, dass Erholung, Bildung, Vergnügungen jeglicher Art nicht Bestandteil der Reise sein dürfen und nicht angerechnet werden können. Das Finanzamt beurteilt dies anhand von Indizien wie Reiseroute, Beförderungsmittel und Teilnehmerkreis. Unterschieden werden Studienreisen, Sprachreisen und Fachtagungen (Fachkongresse).
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