Inhalte

Umfrage

Investieren Sie in einen eigenen Onlineshop?
Ich habe bereits einen
Nein, ist bei mir nicht sinnvoll
Ich denke darüber nach

Glossare

Glossarsuche

RSS-Feeds

Finanzen / Controlling

Stundung

Die Stundung, nach der der Gläubiger dem Schuldner gestattet, die Zahlung des geschuldeten Betrages zu einem späteren als dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zu erbringen, ist auch im Arbeitsrecht möglich. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine spätere Zahlung ermöglichen kann. Ist eine wirksame Stundungsvereinbarung zwischen den Parteien zustande gekommen, kann der Arbeitnehmer keine Verzugszinsen verlangen. Sozialversicherungsbeiträge können gestundet werden, wenn der Beitragsanspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird

« zurück

Services und Angebote

Anzeige

Banner