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Stundung
Die Stundung, nach der der Gläubiger dem Schuldner gestattet, die Zahlung des geschuldeten Betrages zu einem späteren als dem vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zu erbringen, ist auch im Arbeitsrecht möglich. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber eine spätere Zahlung ermöglichen kann. Ist eine wirksame Stundungsvereinbarung zwischen den Parteien zustande gekommen, kann der Arbeitnehmer keine Verzugszinsen verlangen. Sozialversicherungsbeiträge können gestundet werden, wenn der Beitragsanspruch durch die Stundung nicht gefährdet wird
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