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Finanzen / Controlling

Tarifvertrag

Der Tarifvertrag ist eine Vereinbarung zwischen den Tarifvertragsparteien, die Rechte und Pflichten, Regeln und Rechtsnormen enthält. Der Tarifvertrag hat das Ziel, den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie betriebliche und betriebsverfassungsrechtliche Belange zu ordnen. Er ist kein Vertrag im engeren Sinne, sondern das Ergebnis von Vereinbarungen zwischen den Tarifparteien. Wegen seines verbindlichen Charakters der kollektiven Bestimmungen ist er ein Gesetz im materiellen Sinne. Tarifverträge können auf unterschiedliche Art Bestandteil des Arbeitsvertrags werden. Einzelvertraglich können Tarifverträge nicht unterschritten werden.

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