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Teilarbeitslosengeld
Bis zum 31. Dezember 1997 hatte ein Arbeitnehmer, der zwei versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen nachging und eines davon verlor, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Mit dem In-Kraft-Treten des SGB III, das zum 1. Januar 1998 das Arbeitsförderungsgesetz (AFG) ablöste, ist auch diesen Arbeitnehmern ein Anspruch auf Arbeitslosengeld in Gestalt des Teilarbeitslosengeldes gegeben worden. Die Voraussetzungen ähneln denen des Arbeitslosengeldes. Die Dauer des Anspruchs beträgt sechs Monate.
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