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Teilrente
Die Teilrente bietet die Möglichkeit, durch Einschränkungen bei der Arbeitsdauer mit entsprechendem Minderverdienst und gleichzeitigem Rentenbezug in den Ruhestand hineinzugleiten. Teilrenten werden in Höhe eines Drittels, der Hälfte oder von zwei Dritteln der Vollrente geleistet. Welcher Anteil der Vollrente gezahlt werden kann, hängt von der unterschiedlich hohen Hinzuverdienstgrenzeab. Diese liegt selbstverständlich über derjenigen der Vollrente. Zu beachten sind die Regelungen hinsichtlich der Altersteilzeit.
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