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Teilwert
Der Teilwert ist ein Begriff aus dem Steuerrecht. Neben den Anschaffungs- und Herstellungskosten ist der Teilwert der dritte Bewertungsmaßstab für Wirtschaftsgüter. Er wird definiert als derjenige Wert, den ein fiktiver Erwerber des gesamten Betriebs für das einzelne Wirtschaftsgut zahlen würde unter der Voraussetzung, dass der Betrieb fortgeführt wird. Die Ermittlung des Teilwerts ist in der Praxis problematisch, da es kein Verfahren gibt, um den Gesamtwert eines Betriebs genau auf die einzelnen Güter aufzuteilen. Ein weiterer Bewertungsmaßstab ist der gemeine Wert, der den Einzelveräußerungspreis darstellt.
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