Inhalte

Umfrage

Investieren Sie in einen eigenen Onlineshop?
Ich habe bereits einen
Nein, ist bei mir nicht sinnvoll
Ich denke darüber nach

Glossare

Glossarsuche

RSS-Feeds

Finanzen / Controlling

Teilzeitarbeit

Arbeitnehmer sind teilzeitbeschäftigt, wenn ihre regelmäßige Wochenarbeitszeit kürzer ist als die regelmäßige Wochenarbeitszeit vergleichbarer vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer des Betriebes. Auch teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer unterliegen grundsätzlich der Sozialversicherungspflicht. Versicherungsfreiheit für Teilzeitbeschäftigte besteht nur im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Vergütungen für Teilzeitarbeit sind Arbeitslohn und daher steuerpflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Lohn pauschal versteuert werden. Bei Altersteilzeit sind bestimmte Beträge steuerfrei.

« zurück

Services und Angebote

Anzeige

Banner