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Telefonkosten
Wird ein häusliches Telefon auch beruflich bzw. geschäftlich genutzt, ist dieser Teil der Aufwendungen als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben absetzbar oder darf vom Arbeitgeber steuerfrei ersetzt werden. Ab 2001 treten neue Vorschriften darüber in Kraft, wie der Nachweis über die beruflich bzw. geschäftlich veranlassten Aufwendungen zu führen ist. Wird ein betriebliches Telefon auch privat genutzt, ergibt sich auch hier die Frage der steuerlichen Aufteilung der Kosten und ihrer Folgen, bei Arbeitnehmern speziell die Frage, ob ein lohnsteuerpflichtiger "geldwerter Vorteil" entsteht. Auch hier gelten ab 2001 neue Vorschriften. Die neuen Vorschriften befassen sich auch mit der Erfassung von Aufwendungen für Handys, Autotelefone und Internetzugang.
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