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Management / Unternehmensführung

Titelschutz

Titelschutz wird dadurch erworben, dass man den Titel in Gebrauch nimmt. Dabei gilt der Prioritätsgrundsatz. Der Erwerb ist gesetzlich nicht geregelt. Neben der Titelschutzanzeige in einem dafür geeigneten Publikationsorgan muss das Werk innerhalb angemessener Frist (sechs Monate) veröffentlicht werden. Geschützt sind Titel jeglicher Form als Name oder Bezeichnung für Druck-, Ton-, Film- und Bühnenwerke. Der Titelschutz endet, wenn der Berechtigte den Titel endgültig aufgibt.

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