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Management / Unternehmensführung

Treuepflicht

Die Treuepflicht als eigenständige Pflicht eines Arbeitnehmers gibt es strenggenommen gar nicht. Vielmehr wird unter diesem Oberbegriff eine Vielzahl von Verhaltenspflichten des Arbeitnehmers gegnüber dem Arbeitnehmer zusammengefasst. Welche dieser Pflichten im konkreten Arbeitsverhältnis bestehen, hängt vom Einzelfall ab, generell handelt es sich um bestimmte Verhaltens- und Unterlassungspflichten wie z.B. Konkurrenzverbot, Mitteilungspflichten etc.

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