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Umlaufvermögen
Auf der Aktivseite der Bilanz wird das Vermögen nach Dauer des Verbleibs im Unternehmen in Anlage- und Umlaufvermögen gegliedert. Unter das Umlaufvermögen fallen alle Wirtschaftsgüter, die dem Betrieb nicht dauerhaft dienen. Sie werden innerhalb kurzer Zeit umgeformt oder umgesetzt. Dazu zählen beispielsweise Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sowie Zahlungsmittel. Bei der Bewertung des Umlaufvermögens gilt, dass Vermögensgegenstände immer auf den niedrigeren Wert abgeschrieben werden müssen. Dies trifft auch bei vorübergehender Wertminderung zu.
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