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Umsatzgarantie
Von Umsatzgarantie spricht man, wenn der Handelsvertreter mit dem Unternehmer vereinbart, dass bei Nichterreichen des Umsatzes der Handelsvertreter auf die unter dem Garantiebetrag liegenden Geschäfte keine oder nur eine verminderte Provision erhält. Möglich ist auch eine Abrede, wonach der dem Unternehmer entstandene Schaden zu ersetzen ist bzw. diesem ein außerordentliches Kündigungsrecht zusteht.
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