Inhalte

Umfrage

Investieren Sie in einen eigenen Onlineshop?
Ich habe bereits einen
Nein, ist bei mir nicht sinnvoll
Ich denke darüber nach

Glossare

Glossarsuche

RSS-Feeds

Management / Unternehmensführung

Umsatzsteuervoranmeldung

Das Umsatzsteuergesetz (§ 18 I UStG) verpflichtet Unternehmer zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen. In diesen Voranmeldungen errechnet der Unternehmer die Umsatzsteuer selbst. Die errechnete Steuerschuld muss als Steuervorauszahlung zehn Tage nach Ende des Voranmeldungszeitraums an das Finanzamt gezahlt werden. Der Voranmeldungszeitraum ist in der Regel das Kalendervierteljahr. Dies bedeutet, dass der Unternehmer vierteljährlich eine Umsatzsteuervoranmeldung zu erstellen hat. Macht das Unternehmen entsprechend hohe Umsätze, verkürzt sich der Voranmeldungszeitraum auf den Kalendermonat.

« zurück

Services und Angebote

Anzeige

Banner