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Umtausch von Waren
Oft entscheidet sich der Kunde erst nach dem Kauf einer einwandfreien Ware für ein anderes Produkt. Er möchte dieses dann gegen den bereits erhaltenen Kaufgegenstand eintauschen. Als Verkäufer sind Sie in diesen Fällen nicht verpflichtet, die einwandfreie Ware zurückzunehmen und umzutauschen. Der Kunde ist auf Ihre Kulanz angewiesen. Das Gesetz sieht ein Umtauschrecht des Käufers nicht vor.
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