Inhalte

Umfrage

Investieren Sie in einen eigenen Onlineshop?
Ich habe bereits einen
Nein, ist bei mir nicht sinnvoll
Ich denke darüber nach

Glossare

Glossarsuche

RSS-Feeds

Vertrieb

Umtausch von Waren

Oft entscheidet sich der Kunde erst nach dem Kauf einer einwandfreien Ware für ein anderes Produkt. Er möchte dieses dann gegen den bereits erhaltenen Kaufgegenstand eintauschen. Als Verkäufer sind Sie in diesen Fällen nicht verpflichtet, die einwandfreie Ware zurückzunehmen und umzutauschen. Der Kunde ist auf Ihre Kulanz angewiesen. Das Gesetz sieht ein Umtauschrecht des Käufers nicht vor.

« zurück

Services und Angebote

Anzeige

Banner