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Umzugskosten (Arbeitsrecht)
Entstehen dem Arbeitnehmer aus Anlass der Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses Umzugskosten, müssen diese nicht grundsätzlich vom Arbeitgeber erstattet werden. Es ist jedoch möglich, dass sich der Arbeitgeber im Vertrag ausdrücklich dazu verpflichtet. Die vertragliche Verpflichtung wird häufig mit Rückzahlungsvereinbarungen gekoppelt, falls der Arbeitnehmer vor Ablauf einer bestimmten Zeit aus dem Unternehmen wieder ausscheidet. Diese Rückzahlungsvereinbarungen sind zulässig, wenn sie den Arbeitnehmer nicht unzumutbar lange binden. Ist der Umzug beruflich bedingt, so liegen hinsichtlich der Aufwendungen, die nicht ersetzt werden, Werbungskosten vor.
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