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Umzugskosten (Steuer)
Kosten, die im Zusammenhang mit einem Umzug entstehen, sind grundsätzlich Kosten der allgemeinen Lebensführung. Sind sie beruflich oder betrieblich veranlasst, können sie unter Umständen steuerlich berücksichtigt werden. Dabei kommt entweder ein Abzug als Betriebsausgaben, Werbungskosten oder die Berücksichtigung als außergewöhnliche Belastungen in Betracht. Werden die Umzugskosten vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet, entfällt der Werbungskostenabzug.
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