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Unbilligkeit
Unbilligkeit bezeichnet ein der Gerechtigkeit widersprechendes Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Der Begriff der Billigkeit findet sich z. B. in § 315 BGB, der besagt, dass bei einer fehlenden Vereinbarung über den Inhalt der Leistung diese nach billigem Ermessen bestimmt werden muss. Eine Bestimmung durch einen Dritten ist dann unwirksam, wenn diese offensichtlich unbillig ist (§ 319 BGB).
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