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Management / Unternehmensführung

Unentgeltlichkeit

Die Unentgeltlichkeit einer Leistung liegt vor, wenn sie unabhängig von einer Gegenleistung erbracht wird. Im BGB sind mit der Schenkung, der Leihe, dem Auftrag und der Verwahrung Vertragstypen geregelt, bei denen die Leistung nicht erbracht wird, um im Gegenzug eine Leistung des Vertragspartners zu erhalten.

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