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Unlauterer Wettbewerb
Wettbewerb ist schlechthin das Streben mehrerer nach einem Ziel, das nicht alle erreichen. In der Wirtschaft kämpfen mehrere Unternehmen auf einem gemeinsamen Markt um möglichst viele Kunden. Damit es dabei zu keinen Auswüchsen und Entgleisungen kommt, ist staatliches Handeln erforderlich. Wenn das Streben des Einzelnen nach größtmöglichem Gewinn in Gegensatz zu den Belangen der Allgemeinheit tritt, spricht man von unlauterem Wettbewerb. Zu den Reglementarien des Wettbewerbsrechts gehört neben dem Rabattgesetz (RabattG) und der Zugabeverordnung (ZugabeV) insbesondere das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).
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