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Urlaub
Urlaub im Sinne des Arbeitsrechts ist die dem Arbeitnehmer zum Zwecke der Erholung gewährte Befreiung von der Arbeitspflicht unter Fortzahlung der Arbeitsvergütung. Der Urlaub wirkt sich auf die Versicherungspflicht nicht aus. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Tage im Kalenderjahr, wobei der Arbeitnehmer erst nach Ablauf der ersten sechs Monate seines Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf vollen Urlaub hat. Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Wünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen.
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