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Urlaubsgeld
Urlaubsgeld ist eine zusätzliche, über das Urlaubsentgelt hinausgehende Vergütung, die viele Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zahlen. Ein Anspruch auf Urlaubsgeld besteht allerdings nur dann, wenn die Zahlung einzelvertraglich oder kollektivrechtlich&emdash;z. B. beim Bundesangestelltentarif (BAT) im Rahmen des Tarifvertrags über ein Urlaubsgeld für Angestellte&emdash;vereinbart wurde oder eine entsprechende betriebliche Übung besteht. Darüber hinaus kann er sich auch aus dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz ergeben. Sozialversicherungsrechtlich ist Urlaubsgeld ein einmalig gezahltes Arbeitsentgelt. Das Urlaubsgeld ist steuerpflichtig und grundsätzlich unpfändbar.
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