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Verbraucherinsolvenz
Die seit dem 1. Januar 1999 in Kraft getretene Insolvenzordnung(InsO) sieht ein neuartiges Insolvenzverfahren vor, das bei der Zahlungsunfähigkeit von Privatleuten und Kleingewerbetreibenden anwendbar ist. Es nennt sich Verbraucherinsolvenzverfahren und weist Unterschiede zum allgemeinen Insolvenzfahren auf, das auf das Zahlungsunvermögen von Unternehmen anwendbar ist. Dieses würde insbesondere bei Privatpersonen hinsichtlich seinem Ziel der Vermögensverwertung zu großen Schwierigkeiten führen, da zahlungsunfähige Verbraucher meist nur wenig verwertbares Vermögen haben.
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