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Verbundene Unternehmen
Mehrere Unternehmen können sich zur Produktivitätssteigerung und Erhöhung der Rentabilität bei Aufhebung der rechtlichen und wirtschaftlichen Selbständigkeit der einzelnen Unternehmen zusammenschließen (siehe Umwandlungsgesetz). Der Zusammenschluss kann aber auch nur organisatorischer Natur sein. Verbundene Unternehmen sind rechtlich selbständige Unternehmen, zwischen denen eine Verbindung im Sinne des Aktiengesetzes (§ 15 AktG) besteht.
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