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Verdeckte Gewinnausschüttung
Kapitalgesellschaften werden im Gegensatz zu den Personengesellschaften eigenständig besteuert. Der Besteuerung unterliegt das erzielte Einkommen der Kapitalgesellschaft. Bei der Ermittlung dieses Einkommens sind daher Vorgänge der Einkommensverwendung &emdash; wie etwa Gewinnausschüttungen &emdash; nicht zu berücksichtigen. Bei den Gewinnausschüttungen wird unterschieden in offene, also den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechende Gewinnausschüttungen (z. B. Dividenden aus Aktien) und in verdeckte Gewinnausschüttungen, das sind nicht ordnungsgemäß beschlossene Vorteilszuwendungen der Kapitalgesellschaft an ihre Gesellschafter. Sie erfolgen verdeckt, z.B. über vereinbarte und gezahlte Gehälter, Mieten etc.
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