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Verdienstbescheinigung
Die Verdienstbescheinigung gibt über die Höhe des dem Arbeitnehmer zustehenden Lohns oder Gehalts Auskunft. Sie enthält die vom Arbeitnehmer tatsächlich erbrachten und die ihm zustehenden Leistungen sowie, je nach Verwendungszweck, Sachleistungen, Einmalzahlungen, Brutto- und Nettovergütung usw. Der Arbeitnehmer hat gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Ausstellung einer Verdienstbescheinigung aus arbeitsvertraglicher Nebenpflicht und aus der Fürsorgepflicht. Er kann den Anspruch auch klageweise vor dem Arbeitsgericht geltend machen. Steuerrechtlich ist die Verdienstbescheinigung nicht relevant, da Grundlage für die Besteuerung die Lohnsteuerbescheinigung ist.
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