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Finanzen / Controlling

Verein

Der Verein ist eine Personenvereinigung, die unabhängig vom wechselnden Bestand ihrer Mitglieder als eine organisatorische Einheit auftritt und einen bestimmten Zweck auf eine gewisse Dauer verfolgt. Man unterscheidet zwischen Ideal- und Wirtschaftsvereinen. Der Wirtschaftsverein ist auf wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet und erhält seine Rechtsfähigkeit allein durch staatliche Verleihung (§ 22 BGB). Alle anderen Vereine sind idealtypische Vereine, auch wenn die Verfolgung ihres nicht wirtschaftlichen Ziels zu erheblichem finanziellen Aufwand führt. Diese Vereine werden nur durch Eintragung ins Vereinsregister rechtsfähig (§ 21 BGB). Der Idealverein soll allerdings nur dann ins Vereinsregister eingetragen werden, wenn er mindestens sieben Mitglieder hat und dem Registergericht eine Satzung mit einem bestimmten Mindestinhalt vorgelegt wird.

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