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Verjährung (Steuer)
Im Steuerrecht gibt es zwei unterschiedliche Arten von Verjährung. Die Festsetzungsverjährung regelt die Verjährung der noch nicht festgesetzten Steuern. Sie legt die Frist fest, innerhalb derer die Finanzbehörden die Steuer festsetzen oder eine bereits festgesetzte Steuer ändern oder aufheben dürfen. Wurde die Steuer bereits festgesetzt und ist inzwischen Zahlungsverjährungeingetreten, sind Sie nicht mehr verpflichtet, die festgesetzten Steuern zu zahlen. Auch eine Erstattung ist dann nicht mehr möglich. Die Verjährung beseitigt zwar nicht den Anspruch, gibt dem Verpflichteten jedoch ein Leistungsverweigerungsrecht, wenn er sich auf sie beruft.
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