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Vermieterpfandrecht
Der Vermieter hat zur Sicherung seiner Forderungen aus dem Mietverhältnis ein gesetzliches Pfandrecht an den eingebrachten Sachen&emdash;auch Geld&emdash;des Mieters (§ 559 BGB). Die Sachen müssen im Eigentum des Mieters stehen und der Pfändung unterworfen sein. Dieses Pfandrecht entsteht, sobald der Mieter die Sachen in die Mietwohnung bringt, und erlischt, wenn er sie&emdash;ohne den Widerspruch des Vermieters&emdash;vom Grundstück entfernt. Das Vermieterpfandrecht besteht unabhängig von der Kaution.
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