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Finanzen / Controlling

Vermögenswirksame Leistungen

Vermögenswirksame Leistungen sind Geldleistungen des Arbeitgebers, die dem Arbeitnehmer nicht zur freien Verfügung ausgezahlt, sondern für ihn angelegt werden, z. B. in Form eines Bausparvertrags. Von dieser Möglichkeit, Teile der Vergütung vermögenswirksam anzulegen, können alle Arbeitnehmer Gebrauch machen, also auch geringfügig oder zur Berufsausbildung Beschäftigte. Im Sinne der Sozialversicherung sind die vermögenswirksamen Leistungen laufendes Arbeitsentgelt. Die Vermögensbildung des Arbeitnehmers wird staatlich durch eine (steuer- und sozialabgabenfreie) Arbeitnehmersparzulage gefördert.

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